Bürgerbegehren die II

Bürgerbegehren die II

„Wer Bürger beteiligt, kann scheitern. Wer Bürger nicht beteiligt, ist schon gescheitert“.

Getreu diesem Motto strengen wir derzeit unser zweites und wohl letztes Bürgerbegehren in Groß Wittensee an: „Nein zum Ferienhausgebiet“

Bildquelle: Niederschrift Gemeinde Groß Wittensee

Das letzte, weil unsere schwarz-grüne Landesregierung ein Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften verabschieden möchte.
Im Bezug auf Bürgerbegehren heißt dies, dass bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung die mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden, kein Bürgerbegehren mehr zulässig ist. Hier in Groß Wittensee werden so gut wie alle Beschlüsse einstimmig gefasst, gerne auch durch die Hintertür. Auch der B-Plan Nr. 18, der bereits als Aufstellungsbeschluss in der Schublade der Gemeinde liegt, ist einstimmig gefasst worden. Dabei wurde das Projekt „Ferienhausgebiet“, keine drei Wochen vor dem Aufstellungsbeschluss, in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Wegeangelegenheiten, Landschaftspflege und Umweltschutz der Gemeinde Groß Wittensee, als TOP 4 und 5 mal eben so zur Abstimmung gestellt. (Auszug aus der Niederschrift vom 9.6.2022)
Demnach wusste zur Einladung dieser Sitzung kein Bürger, dass es an diesem Abend mal wieder um so weitreichende Entscheidungen, die unser ganzes Dorf betreffen werden, Bescheid. Wie praktisch. Das Ferienhausgebiet soll demnach aus 35 Häusern bestehen und eine Eventhalle soll laut dieser Niederschrift ebenfalls gebaut werden. Dies wurde in der Einwohnerversammlung in der Feuerwehr im August noch vehement verneint. (Auszug Niederschrift Einwohnerversammlung vom 18.8.2022)
Dazu befindet sich das gesamte Planungsareal noch im Landschaftsschutzgebiet und müsste dafür, wie für das Feuerwehrgerätehaus, aus dem Schutzstatus entlassen werden. Alle weiteren „Fakten“ liegen bis jetzt aber weiterhin den Bürgern nicht vor. Denn auch die Präsentation hätte man ja in die Niederschrift einfügen können. Die viel zitierte Transparenz und Bürgernähe im Amt Hüttener Berge scheint wohl eher eine Floskel zu sein. Das es sich um den B-Plan Nr. 18 um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und sich bei diesem in fast allen Fällen der Investor zur kompletten Übernahme der Kosten, auch der Planungskosten, verpflichtet, scheint wohl der Gemeinde nicht wichtig zu sein. Denn wie anders kann man es sich erklären, dass laut Kostenschätzung des Amtes bereits jetzt schon wieder Kosten für die Gemeinde auflaufen. Sehr befremdlich, wenn man auf der anderen Seite für den Schulneubau jeden € mitnehmen „muss“. Auf die in diesem Fall sicher vorhandenen Synergieeffekte sind wir sehr gespannt.

Da bis jetzt noch keiner weiß, ob die Proteste von u.a. Vereinen wie BUND S-H und Mehr Demokratie e.V. gegen den geplanten Gesetzesentwurf Erfolg haben, könnte die Änderung bereits im kommenden Monat in Kraft treten. Am 1.3.2023 fand im Landtag eine Anhörung statt, in der viele Organisationen und Fachleute ihre Meinung den Landtagsabgeordneten des Innen- und Rechtsausschusses mitteilen durften. Einen Link zur Anhörung und den Stellungnahmen gibt es hier: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften.

Nun heißt es also noch einmal Unterschriften sammeln um für mehr Demokratie und nicht für alternativlose Entscheidungen die uns alle in Groß Wittensee betreffen, einzustehen.
Wer unseren Antrag für das Bürgerbegehren „Nein zum Ferienhausgebiet“ mit unterzeichnen möchte, um so die Frage: „Sind Sie gegen die Entstehung eines Ferienhausgebietes in Groß Wittensee „westlich des Kirchhorster Weges und nördlich des Feuerwehrhauses“, und damit für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des B-Plan Nr. 18 der Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 23.6.2022?“ allen Bürgern der Gemeinde Groß Wittensee zur Abstimmung vorzustellen, der darf sich gerne melden. Unterschriftenlisten gibt es bei der Bürgerinitiative vor Ort, oder wir kommen auch gerne rum. 🙂

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