Demokratie – Vorsicht Rutschgefahr!

Demokratie – Vorsicht Rutschgefahr!

In der letzten Gemeindevertretersitzung am 30.3 wurde ein Tagesordnungspunkt eingefügt, dass der B-Plan Nr. 18 für das Ferienhausgebiet wieder aufgehoben werden soll. Als Begründung steht dort, dass „der Vorhabenträger den Antrag zur Aufhebung gestellt“ hat. Am 20.3., also am gleichen Tag als wir das Begehren morgens eingereicht haben. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. (Link zum Ratsinfo der Gemeinde Groß Wittensee)

Die Begründung des Vorhabenträgers sollen die Kostensteigerungen im Baugewerbe sein.
Interessant war in dem Zusammenhang die Frage eines Gemeindevertreters, der sich wunderte, warum es so plötzlich zur Aufhebung des Beschlusses kommt. Da vor nicht einmal zwei Wochen die Planungen zum Ferienhausgebiet offensichtlich nicht zu teuer waren. Da sich aktuell die Baukosten nicht drastisch verdoppeln, könnte man in der Tat darüber nachdenken, ob dies denn der wahrhaftige Grund für den Aufhebungsbeschluss wäre. Und so könnte man ja den Beschluss in der Gemeindevertretung nach ein paar Monaten wieder aufstellen. Darauf entspann sich ein etwas schärferer Dialog, schlußendlich wurde dann auch das Bürgerbegehren erwähnt.

Unsere Vermutung bestätigt sich dahingehend, dass die Aufhebung des Beschlusses rein politischer Natur ist und man hier auch das zweite Bürgerbegehren in der Gemeinde abermals umgehen möchte. Wie bereits beim ersten Begehren gegen das Neubaugebiet wird hier mir allen Mitteln gearbeitet um ja keine Mitbestimmung der Bürger zustande kommen zu lassen.

Am 22.3 wurde im Landtag S-H der Beschluss zum „Gesetze zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ gefasst.
Darin sind Bürgerbegehren gegen Gemeindebeschlüsse, welche mit 2/3 Mehrheit gefasst wurde, nicht mehr zulässig.
Für Groß Wittensee bedeutet dies, dass in fast allen Fällen in denen die Gemeinde etwas zum Thema Bauleitplanung beschließt, keine Begehren mehr eingereicht werden können. Hier im Gemeinderat ist man sich (fast) immer einig.

Noch viel unfassbarer ist aber die Möglichkeit den Beschluss zum B-Plan Nr. 18 für das Ferienhausgebiet gleich nach der Kommunalwahl im Mai wieder aufzustellen, und alles läuft so weiter wie bisher. Es wäre dann kein Begehren mehr möglich.

Mit dem Aufhebungsbeschluss hat sich die Gemeinde also nicht pro Naturschutz den Bürgern dargestellt, dass ihnen die Wünsche der 142 Zeichnenden des Begehren wichtig sind. Nein, die Gemeinde ist alleinig dem Wunsch des Vorhabenträgers nachgekommen den Beschluss wieder aufzuheben, obwohl hier keine plausiblen Gründe vorliegen. So ein Vorgehen des Gemeinderates ist bürgerfremd und intransparent und führt eher zu einem weiteren Vertrauensschwund in die Politik vor Ort.
Die Bürgerinitiative steht für mehr Mitgestaltung und Teilhabe aller Bürger in der Gemeinde und daher weiter für das Begehren ein. Denn die Frage: „Sind Sie gegen die Entstehung eines Ferienhausgebietes in Groß Wittensee „westlich des Kirchhorster Weges und nördlich des Feuerwehrhauses“, besteht weiterhin und ist mit dem Aufhebungsbeschluss nicht abgefragt.

Wir sind weiterhin gegen die massive Bebauung im Außenbereich von Groß Wittensee. Zumal das Plangebiet noch im bestehenden Landschaftsschutzgebiet liegt.

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