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Category: Bauplanung

VORSICHT, UNFALLGEFAHR!

VORSICHT, UNFALLGEFAHR!

Wie man Bürgerbeteiligung gekonnt „gegen die Wand fährt“.

Die Erfolgschancen breiter Beteiligung stehen und fallen mit dem Motiv der Initiatoren. Bürger haben ein sehr gutes Gespür, ob sie und ihre Anliegen ernst genommen werden, ihre Beteiligung als Bereicherung verstanden wird und sie tatsächlich Ergebnisse beeinflussen können. Für Politik und Verwaltung heißt das: Die Frage der inneren Haltung hat besonderes Gewicht.

  • Sie haben einen Plan, für den Sie höhere Akzeptanz wollen.
  • Sie betrachten Beteiligung als Alibi: Seht her, liebe Kritiker, Ihr habt doch mitreden können!
  • Sie versuchen Beteiligung so zu steuern, dass Ihr Weg als der beste erscheint.
  • Sie beteiligen erst, wenn das Wichtigste schon entschieden ist.
  • Sie finden Beteiligung gut, aber sie darf natürlich nichts kosten.
  • Sie verwechseln Beteiligen mit Informieren.
  • Sie halten sich persönlich aus dem ganzen Beteiligungsstress raus.
Quelle: Bertelsmann Stiftung „WEGWEISER BREITE BÜRGERBETEILIGUNG“

Die Spatzen pfeifen es bereits von den Amtsdächer, in Groß Wittensee ist echte Bürgerbeteiligung in Form eines Bürgerbegehrens nicht gewünscht.

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Öffentliche Beteiligung die Zweite

Öffentliche Beteiligung die Zweite

§ 1 Absatz 7 BauGB sieht vor, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Hierauf hat die Gemeinde also bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu achten. Es gilt dabei das Gebot der Abwägungsbereitschaft. Dieses besagt, dass die Gemeinde offen sein muss für sämtliche möglichen Planungsvarianten. Die Gemeinde sollte also etwa nicht von Anfang an auf eine bestimmte Planung festgelegt sein.

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Das Neubaugebiet

Das Neubaugebiet

So groß möchte Groß Wittensee mit dem Neubaugebiet werden:

Das Bild zeigt die komplette Entwicklungsfläche in dessen unterer Teil der B-Plan Nr.17 liegt. (Bildquelle: Verkehrsgutachten – Entwicklung eines Wohngebietes im Zuge der Bundesstraße B 203, Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH)

Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Groß Wittensee für den Bereich „nördlich der Straße Lehmberg, östlich des Kirchhorster Weges und westlich der Mühlenstraße“

Die Planungsunterlagen können eingesehen werden unter:
https://bob-sh.de/verfahren/bplan17grosswittensee/public/detail

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