Der Umfang der Notkredite, die der Schleswig-Holsteinische Landtag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen hat, verstößt gegen die Landesverfassung. Das ist die klare Aussage eines Rechtsgutachtens, das Professor Dr. Florian Becker, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, für den Bund der Steuerzahler erarbeitet hat.
++++ Breites Bündnis startet Volksinitiative: „Rettet den Bürgerentscheid“ ++++
Zwei Oppositionsparteien, große Umweltverbände und Mehr Demokratie wollen schwarz-grünes Gesetz kippen.
Seit dem 21.04.2023 sammelt ein breites Bündnis aus Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen Unterschriften für die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“. Gestartet wurde die Volksinitiative von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Akteuren, darunter die Umweltverbände BUND und NABU und der Fachverband Mehr Demokratie. Unter den Initiatoren sind auch die im Landtag vertretene Oppositionsparteien SPD und SSW. Ziel der Volksinitiative ist, die Ende März 2023 vom Landtag beschlossenen Einschränkungen der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeinde- und Kreisebene rückgängig zu machen.
Bitte unterstütze mit Deiner Unterschrift die Volksinitiative zur Rettung der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein! Alle wichtigen Informationen dazu gibt es unter: www.rettet-den-buergerentscheid.de
In der letzten Gemeindevertretersitzung am 30.3 wurde ein Tagesordnungspunkt eingefügt, dass der B-Plan Nr. 18 für das Ferienhausgebiet wieder aufgehoben werden soll. Als Begründung steht dort, dass „der Vorhabenträger den Antrag zur Aufhebung gestellt“ hat. Am 20.3., also am gleichen Tag als wir das Begehren morgens eingereicht haben. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. (Link zum Ratsinfo der Gemeinde Groß Wittensee)
Die Begründung des Vorhabenträgers sollen die Kostensteigerungen im Baugewerbe sein. Interessant war in dem Zusammenhang die Frage eines Gemeindevertreters, der sich wunderte, warum es so plötzlich zur Aufhebung des Beschlusses kommt. Da vor nicht einmal zwei Wochen die Planungen zum Ferienhausgebiet offensichtlich nicht zu teuer waren. Da sich aktuell die Baukosten nicht drastisch verdoppeln, könnte man in der Tat darüber nachdenken, ob dies denn der wahrhaftige Grund für den Aufhebungsbeschluss wäre. Und so könnte man ja den Beschluss in der Gemeindevertretung nach ein paar Monaten wieder aufstellen. Darauf entspann sich ein etwas schärferer Dialog, schlußendlich wurde dann auch das Bürgerbegehren erwähnt.
Unsere Vermutung bestätigt sich dahingehend, dass die Aufhebung des Beschlusses rein politischer Natur ist und man hier auch das zweite Bürgerbegehren in der Gemeinde abermals umgehen möchte. Wie bereits beim ersten Begehren gegen das Neubaugebiet wird hier mir allen Mitteln gearbeitet um ja keine Mitbestimmung der Bürger zustande kommen zu lassen.
Am 22.3 wurde im Landtag S-H der Beschluss zum „Gesetze zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ gefasst. Darin sind Bürgerbegehren gegen Gemeindebeschlüsse, welche mit 2/3 Mehrheit gefasst wurde, nicht mehr zulässig. Für Groß Wittensee bedeutet dies, dass in fast allen Fällen in denen die Gemeinde etwas zum Thema Bauleitplanung beschließt, keine Begehren mehr eingereicht werden können. Hier im Gemeinderat ist man sich (fast) immer einig.
Noch viel unfassbarer ist aber die Möglichkeit den Beschluss zum B-Plan Nr. 18 für das Ferienhausgebiet gleich nach der Kommunalwahl im Mai wieder aufzustellen, und alles läuft so weiter wie bisher. Es wäre dann kein Begehren mehr möglich.
Mit dem Aufhebungsbeschluss hat sich die Gemeinde also nicht pro Naturschutz den Bürgern dargestellt, dass ihnen die Wünsche der 142 Zeichnenden des Begehren wichtig sind. Nein, die Gemeinde ist alleinig dem Wunsch des Vorhabenträgers nachgekommen den Beschluss wieder aufzuheben, obwohl hier keine plausiblen Gründe vorliegen. So ein Vorgehen des Gemeinderates ist bürgerfremd und intransparent und führt eher zu einem weiteren Vertrauensschwund in die Politik vor Ort. Die Bürgerinitiative steht für mehr Mitgestaltung und Teilhabe aller Bürger in der Gemeinde und daher weiter für das Begehren ein. Denn die Frage: „Sind Sie gegen die Entstehung eines Ferienhausgebietes in Groß Wittensee „westlich des Kirchhorster Weges und nördlich des Feuerwehrhauses“, besteht weiterhin und ist mit dem Aufhebungsbeschluss nicht abgefragt.
Wir sind weiterhin gegen die massive Bebauung im Außenbereich von Groß Wittensee. Zumal das Plangebiet noch im bestehenden Landschaftsschutzgebiet liegt.
Wie man Bürgerbeteiligung gekonnt „gegen die Wand fährt“.
Die Erfolgschancen breiter Beteiligung stehen und fallen mit dem Motiv der Initiatoren. Bürger haben ein sehr gutes Gespür, ob sie und ihre Anliegen ernst genommen werden, ihre Beteiligung als Bereicherung verstanden wird und sie tatsächlich Ergebnisse beeinflussen können. Für Politik und Verwaltung heißt das: Die Frage der inneren Haltung hat besonderes Gewicht.
Sie haben einen Plan, für den Sie höhere Akzeptanz wollen.
Sie betrachten Beteiligung als Alibi: Seht her, liebe Kritiker, Ihr habt doch mitreden können!
Sie versuchen Beteiligung so zu steuern, dass Ihr Weg als der beste erscheint.
Sie beteiligen erst, wenn das Wichtigste schon entschieden ist.
Sie finden Beteiligung gut, aber sie darf natürlich nichts kosten.
Sie verwechseln Beteiligen mit Informieren.
Sie halten sich persönlich aus dem ganzen Beteiligungsstress raus.
§ 1 Absatz 7 BauGB sieht vor, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Hierauf hat die Gemeinde also bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu achten. Es gilt dabei das Gebot der Abwägungsbereitschaft. Dieses besagt, dass die Gemeinde offen sein muss für sämtliche möglichen Planungsvarianten. Die Gemeinde sollte also etwa nicht von Anfang an auf eine bestimmte Planung festgelegt sein.
Die weltwirtschaftliche Lage macht derzeitige Planungen in der Baubranche fast unmöglich. Die Zinsen steigen, ebenso wie Material- und Energiepreise. Dazu kommen Fachkräftemangel und die Inflation.
Das dies auch vor einem Schulneubau mit Turnhalle nicht halt macht, sollte für die Gemeinde Groß Wittensee nichts Neues sein. So sollen die Baukosten für dieses Projekt um gute 40% innerhalb von sechs Monaten steigen, von ursprünglich 7,8 Millionen € auf nun stattliche 11,1 Millionen €.
Was für viele Gemeinden in der Gegend Grund genug ist ihre Bauprojekte vorübergehend ad acta zu legen, oder sogar ganz die Notbremse zu ziehen, sorgt anscheinend in der kleinen Gemeinde in den Hüttener Bergen für wenig Bauchschmerzen. So hält die Gemeindevertretung wacker an ihren Plänen fest und bildet eine Arbeitsgruppe um Einsparpotenziale zu suchen. Wer suchet der findet heißt es ja so schön, und ich habe beim Suchen bereits Eingespartes gefunden. So sollen sich zukünftig in der neuen Grundschule laut Architektenentwurf bis zu 15 Schüler:innen eine 10qm Umkleide teilen. Vielleicht ist das aber der neueste Clou der Gemeinde um zukünftigen Energiekrisen ein Schnippchen zu schlagen. So eng beieinander ist´s nicht nur kuschelig sondern auch gleich warm. Groß Wittensee scheint aus der Zeit gefallen.
Da der Bürgerinitiative nun zwei „Varianten“ der Anzahl des erforderlichen Unterschriftenqorums vorliegen, geben wir hiermit die Dritte in die Runde. Nach unten aufgeführten Quellen sollte das Quorum für unser eingereichtes Bürgerbegehren 99 Stimmberechtigte betragen und nicht 107, wie zuvor von Amtsdirektor Andreas Betz des Amtes Hüttener Berge in der EZ am 19.10.2022 geäußert. Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben vom 21.11.2022 sogar eine Zahl von 121 Unterschriften genannt.
Jedes Neubaugebiet erfordert einen Plan zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Hier besonders in Bezug auf die Flächenversieglung und die spezielle Hanglage. Wer sich an das „natürliche“ Regenbecken am Rande des „Eksaler Weges“ Anfang des Jahres erinnert, hat eine Vorstellung davon bekommen, welche Niederschlagsmengen bei sich mehrenden Starkregenereignissen dort künftig den Berg herunterfließen werden. Die Versickerungsfähigkeit im Hangbereich, in dem das geplante Neubaugebiet erschlossen werden soll, scheint relativ gering zu sein. Die Regenbecken sind hier ganz deutlich zu sehen:
Die Kinder freuen sich im Winter darauf Eis zu laufen. Für die Anwohner am Rand des Neubaugebietes könnten die Wassermengen eher zu einem Ärgernis werden. Welche Ausmaße soll das RRB einnehmen, um diese Mengen an Oberflächenwasser aufzunehmen? Durch das im oberen Bereich entstehende Wohngebiet mit seinen immensen Versiegelungen, wird dieses Problem sich noch verschärfen. So musste Anfang des Jahres mit Hilfe der FF Groß Wittensee an mehreren Stellen der Knick durchbrochen werden, damit dass Oberflächenwasser aus dem Becken in die Kanalisation abfliessen konnte.