Bürger(auf)begehren

Bürger(auf)begehren

Die schwarz/grüne Regierung in Schleswig-Holstein plant aktuell einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Diese Änderung würde zukünftig nahezu alle Bürgerbegehren in S-H verhindern, da die Anforderungen an das Begehren an z.B. die Themen, die Fragestellung oder auch die zeitliche Einreichung eines Begehren, so groß wären, dass sie kaum noch zu erfüllen sind.

Der Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, Ralf-Uwe Beck, geht sogar soweit zu sagen:
„Wer durch die Bürgerinnen und Bürger in ein Amt gewählt wurde, sollte auch von ihnen abgewählt werden können“
.

Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein: Deichbruch droht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.