Aller Guten Dinge sind drei?

Aller Guten Dinge sind drei?

Da der Bürgerinitiative nun zwei „Varianten“ der Anzahl des erforderlichen Unterschriftenqorums vorliegen, geben wir hiermit die Dritte in die Runde.
Nach unten aufgeführten Quellen sollte das Quorum für unser eingereichtes Bürgerbegehren 99 Stimmberechtigte betragen und nicht 107, wie zuvor von Amtsdirektor Andreas Betz des Amtes Hüttener Berge in der EZ am 19.10.2022 geäußert.
Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben vom 21.11.2022 sogar eine Zahl von 121 Unterschriften genannt.

Die Stellungnahme der BI zum Anhörungsschreiben vom 21.11.2022 (2.5 BB Groß Wittensee) der Kommunalaufsicht Rendsburg-Eckernförde lautete demnach wie folgt:

§ 16g Abs. 4 GO sieht vor, dass ein Bürgerbegehren in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterschrieben sein muss. Maßgebend ist die Zahl bei der letzten Gemeindewahl am 6.5.2018.
Dies sind laut Statistikamt Nord (Ergebnisse Kommunalwahl 2018), dem Kreis Rendsburg -Eckernförde
(Ergebnis Wahlbezirk Nr.: 24 Name: Groß Wittensee 001) und dem Amt Hüttener Berge (Gemeindewahl Groß Wittensee 2018): 987 Wahlberechtigte.

(Quellen: https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Wahlen/Schleswig-Holstein/Kommunalwahlen/2018/
https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/Wahlen/Kommunalwahl2018/KW2018Gem.html#Bez266
https://www.amt-huettener-berge.de/fileadmin/wahlen/Kommunalwahl/Kommunalwahl_2018/gw2018grwi.html)

Demnach sollte das erforderliche Unterschriftenquorum 99 Unterschriften betragen.

Nun werden sich einige bestimmt fragen was die denn haben, es wurden doch 133 Unterschriften eingereicht.
Der Verein Mehr Demokratie empfiehlt immer einen Puffer an Unterschriften mehr zu sammeln, da es fast immer ungültige Unterschriften gibt. So zählen Bürger erst als Stimmberechtigte, wenn sie z.B. länger als sechs Wochen in der Gemeinde wohnen. Und im ungünstigsten Fall könnten das denn soviel sein, dass das Quorum eben nicht erreicht wird. Es könnten auch überraschenderweise Bürger ihre Unterschrift zurück ziehen. Darum haben wir in unserer Stellungnahme noch um Richtigstellung dieser Tatsache gebeten.

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