Unsere Standpunkte
Kann die Gemeindevertretung es verantworten, dass ohne eine solide Straßen- und Verkehrswegeplanung nördlich der Straße Lehmberg, östlich des Kirchhorster Weges und westlich der Mühlenstraße in der Größe gebaut wird?
Derzeit gibt es nur ein Verkehrsgutachten, welches auf der Grundlage einer „Entwicklung eines Wohngebietes im Zuge der Bundesstraße B 203“ ausgearbeitet wurde. Zahlreiche Bürger haben bereits im Vorfeld auf der Beteiligungsplattform des Amts Hüttener Berge ihre Bedenken dahingehend geäußert, dass die vorhandene Verkehrsinfrastruktur auf den Zufahrtsstraßen „Kirchhorster Weg“, „Eksaler Weg“ und „Mühlenstraße“ dem durch das Neubaugebiet, die Schule und die Turnhalle entstehenden Verkehr nicht wird standhalten können.
Ebenso machten sich Bürger große Sorgen um den Schulweg, der durch den unglücklich gewählten Standort für die neue Schule am Dorfrand zur Gefahrenstelle werden könnte. Der Bau der Schule im Wiesengrund wäre ebenso gut möglich gewesen. Auch der Baustellenverkehr und die Zufahrt zum Baugebiet beschäftigt die Anwohner. Das Wohnquartier mit ca. 60 Wohneinheiten wird laut Planung über nur eine Zufahrt, die Straße „Lehmberg“, und damit zu Lasten der dort lebenden Anwohner angefahren. Eine zweite Verkehrsuntersuchung, welche auf der Grundlage der ersten entwickelt wurde, zieht einen neuen Ansatz gar nicht erst in Betracht und sieht ebenso wenig konkrete Lösungsvorschläge
für die genannten verkehrlichen Probleme vor. Ganze Teilnehmergruppen wie Fußgänger und Radfahrer werden außen vor gelassen. Erhebliche Mängel weisen die Gutachten bezüglich der Schätzung des Verkehrsaufkommens auf, bei denen der bereits bestehende Verkehr im Wohnbereich „Lehmberg/Eekholl“ unberücksichtigt bleibt. Gleiches gilt für die zu erwartende Verkehrszunahme im Zuge der Amtserweiterung und des KiTa-Neubaus an der Mühlenstraße. Im Gegenteil: Eine Verkehrszählung, bei der die Ermittlung der Anzahl der Fahrzeuge ermittelt wird, die einen Straßenabschnitt in einem bestimmten Zeitraum durchqueren, hat nie stattgefunden. Diese ist jedoch die Basis für eine planvolle Untersuchung von Verkehrsverbindungen. Die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, wie es das Baugesetzbuch vorsieht, endet hier in einem Abwägungsausfall.
Unserer Meinung nach darf im Interesse der Anwohner, der Eltern und der Kinder, die durch ein steigendes Verkehrsaufkommen gefährdet werden, ein Bauprojekt in der geplanten Größenordnung nicht durchgeführt werden.
Kann die Gemeindevertretung es verantworten, dass weiterhin am realen Wohnraumbedarf vorbeigebaut wird?
Der Bedarf der Wohnbebauung stützt sich auf die Grundlage der „interkommunalen Vereinbarung zur wohnbaulichen Entwicklung im Amt Hüttener Berge“ (Landesentwicklungs- und Regionalplan III). Dort heißt es, dass die Gemeinden des Amts Hüttener Berge mit der Schaffung von Wohnraum auf die aktuelle Markt- und Nachfragelage reagieren möchten. Für eine zielgruppengerechte Bedarfsdeckung streben sie für ihre gemeinsame wohnbauliche Entwicklung insgesamt an,
- mehr Wohnraum für Senioren (insbesondere aus den eigenen Gemeinden) zu schaffen
- mehr kleine Wohnungen, bezahlbare Wohnungen und Mietwohnungen zu schaffen und
- weniger Bodenfläche im Außenbereich für den Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen.
Danach sollen Mehrfamilienhäuser (Wohngebäude ab 3 WE) sowie andere dörfliche Bauformen seniorengerechten Wohnens in den kommenden Jahren einen höheren Anteil an den bisher fertiggestellten Wohnungen erhalten.
Dieses Wohnbauziel wird mit dem derzeitigen Planungsstand verfehlt, da es sich bei der Ausweisung des Neubaugebietes im Wesentlichen um den Bau von Einfamilienhäusern handelt. Dies war bereits bei den letzten 3 Baugebieten der Fall. Bis auf einen Geschosswohnungsbau im „Wiesengrund“ (8 Wohnungen), der vornehmlich der örtlichen Infrastruktur im Sinne der Daseinsvorsorge (Arztpraxis und Apotheke) dient, wurden überproportional viele Eigenheime gebaut. Der Bau der seniorengerechten Bungalows, ebenfalls im „Wiesengrund“, darf ebenfalls als gescheitert angesehen werden. Von den 12 altersgerecht gebauten Wohnungen würden nur 3 von Senioren bewohnt werden: „Die meisten hat der Investor anderweitig verkauft“ (Quelle: SHZ). Auf die Frage hin, warum es die Schule nicht ohne Baugebiet geben könne, wurde u.a. die große Nachfrage an Wohnraum angeführt, vor allem für junge Familien. Dies widerspricht den o.g. wohnbaulichen Entwicklungsvorgaben für Senioren und weckt zudem den Anschein, dass die Anwesenheit junger Familien in der Gemeinde wertvoller als die der älteren Bewohner sei. „Jung“ gegen „alt“ auszuspielen und so einen Generationenkonflikt zu schüren, kann keine positiven Auswirkungen auf Groß Wittensee haben.
Warum die Gemeinde ihren eigenen Auflagen unbeirrt zuwiderhandelt und sich zum Siedlungsschwerpunkt mit ungehemmter Wachstumsstrategie erklärt, erschließt sich uns nicht und wird auch nicht plausibel und glaubwürdig dargelegt.
Kann die Gemeindevertretung es verantworten, dass ein solches Bauprojekt ohne einen aktuellen Finanzplan umgesetzt wird?
Groß Wittensee wächst und damit die Anforderungen an die Infrastruktur. So werden folgende Investitionen den Kommunalhaushalt die kommenden 30 Jahre belasten:
- Feuerwehrgerätehaus für 1.800.00 € (Fördersumme 155.000 €),
- ein modernes Löschfahrzeug für 558.000 € (Fördersumme 100.000 €),
- ein Kitaneubau als Erweiterung für 1.900.000 € (Fördersumme 880.000 €),
- ein Schulneubau für ca. 6.000.000 € (Förderung 3.000.000 € bei Fertigstellung Juni 2024)
- eine Turnhalle für ca. 1.500.000 € (Fördersumme unbekannt).
- Infrastrukturkosten gesamt: 11.758.000 Millionen €
- abzüglich Fördersummen gesamt: 4.135.000 Millionen €
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bleiben 7.623.000 Millionen €, die abbezahlt werden müssen!
Die Pro-Kopf-Verschuldung von Groß Wittensee beläuft sich aktuell auf 2002 € und hat sich von 2020 auf 2021 bereits verdoppelt. Die Gemeinde argumentiert nun, dass das Neubaugebiet dieser Verschuldung nachhaltig entgegenwirke und führt hierzu in ihrer eigenen Kostenschätzung Synergieeffekte in einem Umfang von 476.000 € an. Das erscheint angesichts der Infrastrukturfolgekosten alles andere als ausreichend. Hätte die Gemeinde im Vorfeld der Planung von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und sich das Ackerland gesichert, wären bei einem derzeitigen Durchschnittspreis von 40.000 € pro Hektar (€/ha) Ackerland Ausgaben in Höhe von 280.000 € für 7 ha angefallen. Bei eigener Vermarktung der Grundstücke durch die Gemeinde wäre unter Zugrundelegung eines moderaten Bodenrichtwertes von 110 € pro Quadratmeter (€/qm) und nach Abzug der anteiligen Erschließungskosten von geschätzten 2.000.000 € immer noch mit einem Gewinn von rund 3.500.000 € für die Gemeinde zu rechnen gewesen (Quelle: Sämtliche Daten sind beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein öffentlich einsehbar). Wenn die Nachfrage nach Baugrundstücken derart hoch ist, warum erschließt die Gemeinde das Land nicht selbst? Es dürfte kein Risiko bei der Vermarktung im Wege stehen. Der Investor seinerseits wird als Bauträger die Käufer der Grundstücke mit den Erschließungskosten belasten und je nach Marktlage höhere Grundstückspreise aufrufen. Aktuell liegt der Grundstückspreis in der Gegend um Eckernförde bei 180€/qm. Der Gewinn des Investors lässt sich nun leicht errechnen. Die Gemeinde hingegen wird nach Übergabe des Baugebiets mit weiteren Infrastrukturfolgekosten, wie Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Straßen, Wege und Grünanlagen, zu kämpfen haben.
Warum werden in der Gemeinde Groß Wittensee die Interessen eines einzelnen Investors über das Gemeinwohl gestellt?
Kann die Gemeindevertretung es verantworten, dass ein solches Bauprojekt ohne ein Dorfentwicklungskonzept umgesetzt wird?
Groß Wittensee wächst rasant. Mit den Baugebieten „Ihsrade Kamp“ und „Im Wiesengrund“ sind in den letzten Jahren mehr als 60 neue Wohneinheiten entstanden. Mit dem geplanten Baugebiet würden 60 Wohneinheiten hinzukommen. 250 weitere Wohneinheiten sind auf der Entwicklungsfläche bereits angedacht. Nicht vergessen zu erwähnen möchten wir den zukünftigen B-Plan für ein „Feriendorf“, welches oberhalb der neuen Feuerwehr ausgewiesen werden soll. Wir sprechen hier von der Überplanung und Versiegelung von mehreren Hektar Land, zum Teil im Landschaftsschutzgebiet, die unwiederbringlich den typischen Charakter des Dorfes verändern werden. Auch eine Gemeinde mit ergänzender, überörtlicher Versorgungsfunktion im ländlichen Raum sollte sich an den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen des LEP halten und diesen nicht über die Maße überschreiben. Umweltaspekte wie nachhaltiger Flächenverbrauch und Klimaschutz scheinen kaum noch eine Rolle zu spielen. So erfordert das Baugebiet einen Plan zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung, besonders in Bezug auf die Flächenversieglung und die spezielle Hanglage. Wer sich an das „natürliche“ Regenbecken am Rande des „Eksaler Weges“ Anfang des Jahres erinnert, hat eine Vorstellung davon bekommen, welche Niederschlagsmengen bei sich mehrenden Starkregenereignissen dort künftig den Berg herunterfließen werden. Wir vermissen bis heute einen vollständigen Umweltbericht. Die einzigartige Knicklandschaft und die weiteren offenen Landschaften als Naherholungsgebiet müssen in ihrer Art erhalten bleiben. Es darf deshalb keine weitere Versiegelung von 7 ha Land im Außenbereich geben!
Die Gemeinde muss Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen und mit den Ressourcen Fläche und Boden sparsam und mit Augenmaß umgehen, ebenso wie mit den Haushaltsmitteln: zum Wohle „aller“ Bürger und der nachfolgenden Generationen!
Wenn Sie gegen dieses Großbauprojekt in unserer Gemeinde sind, dann stimmen Sie bitte beim Entscheid mit JA!