Das Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In bestimmten Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet werden muss, wird Bürgerbegehren genannt. Die BI Groß Wittensee möchte diesen demokratischen Weg gehen, um durch das Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid herbei zu führen.
„Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung sowie eine von der zuständigen Verwaltung zu erarbeitende Übersicht über die zu erwartenden Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Das Bürgerbegehren muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.“ (§ 16 g Abs. 3 GO)
Herzstück des Begehren ist die Unterschriftenliste, auf der oben genannten Formalien aufgeführt sind. Je nach Größe der Gemeinde muss eine gewisse Zahl an Bürgern die das Begehren unterstützen möchte, dort unterzeichnen. Für die Gemeinde Groß Wittensee wären dies bei 987 wahlberechtigten Bürgern zur letzten Kommunalwahl 2018, bei einem 10% Quorum, knappe 100 Unterschriften.

Bürgerbegehren „NEIN zum Ferienhausgebiet“ gemäß
§ 16g der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Groß Wittensee folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sind Sie gegen die Entstehung eines Ferienhausgebietes in Groß Wittensee „westlich des Kirchhorster Weges und nördlich des Feuerwehrhauses“, und damit für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des B-Plan Nr. 18 der Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 23.6.2022?

Begründung:
Das geplante Ferienhausgebiet soll im Außenbereich der Gemeinde Groß Wittensee im Landschaftschutzgebiet nördlich des neuen Feuerwehrgerätehauses in Groß Wittensee errichtet werden.
Ein Landschaftsschutzgebiet ist nach § 15 LNatSchG ein Umsetzungsinstrument, das für eine großräumige Sicherung von Natur und Landschaft besonders geeignet ist und deswegen ungeeignet für eine Bebauung ist. Die heimische Landwirtschaft leistet u.a. durch die Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinde und damit aller Einwohner von Groß Wittensee. Deswegen ist es erforderlich, landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht weiter zu reduzieren und nicht zu bebauen.
Desweiteren verändert eine Bebauung nachhaltig das Landschaftsbild in einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Eine Neubebauung wird daher Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen.
Außerdem haben die Planungen finanzielle Auswirkungen auf den Kommunalhaushalt der Gemeinde Groß Wittensee. (Siehe Kostenschätzung des Amtes Hüttener Berge)
Der Bau des Ferienhausgebietes wird große Auswirkungen auf das gesamte Dorf haben und deshalb möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen lassen.

Kostenschätzung des Amtes Hüttener Berge:
Die Kosten für die Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener B-Plan Nr. 18 und 22. Änderung des F-Plan) belaufen sich auf ca. 36.900€.
Je nach Fortschreibung der Planungen würden Kosten anteilig nach der HOAI vorgeschriebenen Leistungsphasen erfolgen. Dies wären:
60% Vorentwurf und frühzeitige Beteiligung, ca. 22.100,00 €
30% Entwurf für die öffentliche Auslegung, ca. 11.100,00 €
10% Plan zur abschließenden Beschlussfassung, ca. 3700,00 €
Sachkosten für die Durchführung eines Bürgerbegehren. rd. 3000,00 €

Stellungnahme der Bürgerinitiative zur Kostenschätzung:
Da unser geplantes Bürgerbegehren auf das Unterlassen einer Maßnahme gerichtet ist, und durch dieses Unterlassen Kosten mithin nicht entstehen, gehen wir davon aus, dass unser Bürgerbegehren der Gemeinde keine Kosten verursacht. Wir halten daher die Kostenschätzung des Amtes für nicht nachvollziehbar. Da es sich bei dem Vorhaben um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt, werden üblicherweise sämtliche Kosten vom Vorhabenträger übernommen.

Wenn Sie gegen dieses Großbauprojekt in unserer Gemeinde sind, dann unterzeichnen Sie bitte auf einer unseren Unterschriftenlisten, denn so können wir den nächsten Schritt angehen, den Bürgerentscheid.

Die Gemeindevertretung hat jederzeit die Möglichkeit dem Ziel des Bürgerbegehren zu entsprechen. Sollte dem nicht so sein, wird es zum Bürgerentscheid kommen.




Dies war die Ausgangsforderung der Bürgerinitiative Groß Wittensee gegenüber der Gemeindevertretung im Rahmen der Planung des Bürgerbegehrens. Da § 16g der Gemeindeordnung eine Änderung von Aufstellungsbeschlüssen durch Bürgerbegehren nicht zulässt, blieb der Bürgerinitiative keine Alternative, als den kompletten Aufstellungsbeschluss zur Fragestellung für die Unterschriftenliste zu erklären. In einem Gespräch mit dem Amtsdirektor und dem Bürgermeister hat die Initiative bekräftigt, dass sie sich auch weiterhin nicht gegen den Schulneubau, sondern das Baugebiet wendet. Dies wird leider vollständig ignoriert.
Unserer Ansicht nach sprechen viele Gründe gegen das Baugebiet in Groß Wittensee, sodaß es in der Folge nun zu unserem Bürgerbegehren gekommen ist.

Bürgerbegehren „NEIN zum Baugebiet“ gemäß
§ 16g der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Groß Wittensee folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sind Sie gegen die Entstehung eines Neubaugebietes, nebst Schulneubau und Turnhalle in Groß Wittensee „nördlich der Straße Lehmberg, östlich des Kirchhorster Weges und westlich der Mühlenstraße“, und damit für die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse der Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 9.12.2021?

Begründung: Keine Versiegelung von 7 ha Land im Außenbereich und damit gegen weitere Zersiedelung des typischen Dorfcharakters.
Groß Wittensee liegt im Naturpark Hüttener Berge und damit in einem Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. (Landesplanung – Regionalplan Schleswig-Holstein Mitte). In diesem Gebiet sollen „… insbesondere die Landschaftsvielfalt sowie das landschaftstypische Erscheinungsbild erhalten bleiben.“ Bürger als auch Tagesgäste genießen den Ausblick vom Wander und Reitweg über die hügelige Landschaft der Hüttener Berge. Dies steht in starkem Widerspruch zur geplanten Entwicklung des Baugebietes. Zudem hat sich Schleswig-Holstein das Ziel gesetzt, die Neuinanspruchnahme von Freiflächen bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu verringern. Dies setzt ein nachhaltiges Flächenmanagement voraus, besonders im Hinblick auf den demographischen Wandel. In der Raumplanung muss der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ umgesetzt werden (Landesentwicklungsplan). So gibt es in der Gemeinde Groß Wittensee innerdörflich Potenzial zur Wohnquartierentwicklung von 1 ha Land durch den Beschluß des B-Plan Nr. 16 (ehemalige Hofstelle Dorfstraße 31) vom 28.11.2019, sowie weitere Potenzialflächen zur Wohnbebauung. Des Weiteren lässt die vorhandene Infrastruktur keinen weiteren Verkehrzuwachs in dieser Größe zu, welches durch die Entstehung des Neubaugebietes mit einem hohen Konfliktpotenzial der vorhandenen Zufahrtstraßen Mühlenstraße, Eksaler Weg und Kirchhorster Weg einher gehen würde. Der zusätzlich aufkommende Verkehr des Neubaugbietes wird sich herausfordernd auf den zukünftigen Schulweg auswirken.

Wenn Sie gegen dieses Großbauprojekt in unserer Gemeinde sind, dann unterzeichnen Sie bitte auf einer unseren Unterschriftenlisten, denn so können wir den nächsten Schritt angehen, den Bürgerentscheid.

Die Gemeindevertretung hat jederzeit die Möglichkeit dem Ziel des Bürgerbegehren zu entsprechen. Sollte dem nicht so sein, wird es zum Bürgerentscheid kommen.